Waffengesetz

Seit dem 12. Dezember 2008 unterstehen Airsoft Sportgeräte dem Waffengesetz womit sie nun als Waffen gelten (sogenannte Nicht-Schusswaffen). Für den Kauf einer Airsoft Waffe muss ein Vertrag unterzeichnet und durch beide Parteien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Ein Waffenerwerbsschein (WES) wird nicht benötigt. Der Käufer muss jedoch mindestens 18 Jahre alt sein und dies mit einem amtlichen Ausweis belegen (CH-Identitätskarte, CH-Pass, Niederlassungsbewilligung C). Der Erwerb durch ausländische Staatsangehörige mit einer Niederlassungsbewilligung B oder ohne Niederlassungsbewilligung erfordert einen Waffenerwerbsschein (WES). Das gleiche Vorgehen gilt auch für Diplomaten.


Wir dürfen keine Airsoft Waffen an Personen verkaufen, bei denen Anlass zur Annahme besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit dieser Waffe gefährden könnten oder andere Hinderungsgründe vorliegen. Zudem dürfen wir gemäss Artikel 12 Absatz 1 der Waffenverordnung Angehörigen folgender Staaten nicht beliefern:

Serbien
Bosnien und Herzegowina
Kosovo
Mazedonien
Türkei
Sri Lanka
Algerien
Albanien


Internationale Bestellungen

Grundsätzlich liefern wir auch international, wobei für Auslandsendungen der oben beschriebene Ablauf entfällt. Bitte informieren Sie sich jedoch vorab ob die gewünschten Artikel in Ihrem Land erlaubt sind und somit importiert werden dürfen. Wir übernehmen keine Haftung für Mehraufwand, Komplikationen bei der Einfuhr oder an uns retournierte Lieferungen.

Deutschland: Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse vorgängig.
Niederlande: Bitte einen gültigen NABV Ausweis einreichen.
Italien: Oranger Flashhider erforderlich, max. 1J / 330 FPS.
Grossbritannien: Bitte die UKARA Nummer in der Bestellung angeben.
Österreich: Das Mindestalter für den Erwerb beträgt 18 Jahre.
Frankreich: Die maximale Leistung der Airsoft Waffe beträgt 450 FPS.
Andere: Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse vorgängig.

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